InhaltPressearchiv 2011Presseveröffentlichungen des Jahres 2011
Chronik der Presseveröffentlichungen des Landgerichts Bochum.
Handelsrichter Wolf Spittler verabschiedet
Veröffentlichung vom 31.08.2011
Der Präsident des Landgerichts Bochum, Dr. Volker Brüggemann, hat Wolf Spittler im Alter von 72 Jahren aus dem Ehrenamt als Handelsrichter verabschiedet. Mit Dank und Anerkennung für sein langjähriges Engagement überreichte er dem Geschäftsführer des Wittener Juweliers Gerling seine Entlassungsurkunde. Wolf Spittler war seit dem 1. September 1998 Handelsrichter am Landgericht Bochum und während der gesamten 13 Jahre seiner Tätigkeit Mitglied der 12. Zivilkammer unter dem Vorsitz des Vorsitzenden Richters am Landgericht Dr. Friedhelm Lißeck. Der heute 72-jährige Wittener ist verheiratet, hat ein Kind und ist nach wie vor als Seniorchef im Unternehmen tätig. Volker Messing Richter am Landgericht Stellvertretender Pressesprecher
Thomas Hein neuer Handelsrichter, Verabschiedung von Werner Hüppe
Veröffentlichung vom 11.08.2011
Thomas Hein, Geschäftsführer der A.S.T. Computertechnik GmbH in Waltrop, tritt am kommenden Montag, den 15. August 2011, sein Amt als Handelsrichter am Landgericht Bochum an. Der Präsident des Landgerichts Bochum, Dr. Volker Brüggemann, hat ihm bereits am 21. Juli 2011 seine Ernennungsurkunde ausgehändigt. Der 45-jährige studierte Bergbauingenieur wird Mitglied der 14. Zivilkammer unter dem Vorsitz der Vorsitzenden Richterin am Landgericht Barbara Tschentscher. Seine Amtszeit dauert zunächst fünf Jahre; eine Wiederernennung ist möglich. Zugleich scheidet Werner Hüppe, Geschäftsführer der Verholt GmbH in Herten, nach seiner zweiten Amtszeit aus dem Ehrenamt aus. Der 62 Jahre alte Betriebswirt und Vater von zwei Kindern will sich nach 40-jähriger Tätigkeit in der Führung des mittelständischen Möbelherstellers nunmehr auf seinen Ruhestand vorbereiten. Für seine langjährigen treuen Dienste hat ihm der Präsident des Landgerichts, Dr. Volker Brüggemann, Dank und Anerkennung ausgesprochen. Volker Messing Richter am Landgericht Stellvertretender Pressesprecher
Strafvollstreckungssache gegen Daniel R.
Veröffentlichung vom 07.07.2011
In der Strafvollstreckungssache gegen Daniel R. hat die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bochum den Antrag auf bedingte Entlassung aus der Strafhaft und den Antrag auf Aussetzung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus mit Beschluss vom 28.06.2011 abgelehnt. Gegen den Verurteilten ist durch Urteil des Landgerichts Bochum vom 31.01.2002 wegen gemeinschaftlichen Mordes eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren verhängt worden. Darüber hinaus wurde seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB angeordnet. Nach den Urteilsfeststellungen waren der Verurteilte und seine Ehefrau Anhänger des Satanistenkultes und entschlossen sich im Frühjahr des Jahres 2001, einen Arbeitskollegen des Verurteilten am 06.07.2001 mittels eines gezielten Hammerschlages auf den Kopf zu töten, um dessen „nutzlose“ Seele „Satan“ zu opfern und dadurch in die „Armee Satans“ aufgenommen werden zu können. In Ausführung dieses Tatplans haben der Verurteilte und seine Frau das Opfer mit einer Vielzahl von Hammerschlägen und Messerstichen getötet. Der Untergebrachte litt zum Tatzeitpunkt an einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung und war dadurch in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt. Neben der 15-jährigen Freiheitsstrafe wurde deshalb die Unterbringung des Verurteilten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet, weil die konkrete Gefahr der Wiederholung einer gleichartigen Tat wie der vorliegenden als gegeben erachtet wurde. Zwei Drittel der Freiheitsstrafe wird der Verurteilte am 12.07.2011 verbüßt haben, im Anschluss ist die weitere Unterbringung notiert. Die Kammer hat den Verurteilten am 28.06.2011 zu den Anträgen auf bedingte Entlassung aus der Strafhaft und der Aussetzung der Unterbringungsanordnung zur Bewährung angehört und nach erfolgter Anhörung die Anträge abgelehnt. Die Kammer hat entschieden, dass die Entlassung des Verurteilten und seine Erprobung in der Freiheit nicht verantwortet werden könne, da eine Aufarbeitung der Persönlichkeitsproblematik des Verurteilten bis heute nicht erfolgt sei. Angesichts der unbehandelten Persönlichkeitsstörung sei weiterhin in hohem Maß konkret zu befürchten, dass er weitere erhebliche Straftaten begehen werde. Eine positive Prognose könne deshalb nicht gestellt werden. Im Hinblick auf das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit sei der weitere Vollzug der Strafe dringend geboten. Im Hinblick auf zukünftige Entscheidungen ist darauf hinzuweisen, dass auch nach Verbüßung der gesamten Freiheitsstrafe eine Entlassung im Hinblick auf die angeordnete Unterbringung nur dann möglich sein wird, wenn die Gefahr der Wiederholung ähnlich gefährlicher Taten nicht mehr gegeben ist.
Bochum, den 07.07.2011 Der Pressesprecher des Landgerichts Handelsrichterin G. Holthaus und Handelsrichter G. Laurenz verabschiedet
Veröffentlichung vom 25.05.2011
Der Präsident des Landgerichts Bochum, Dr. Volker Brüggemann, hat zwei Handelsrichter aus dem Dienst verabschiedet. Mit Dank für ihr langjähriges Engagement überreichte er der Geschäftsführerin des Bochumer Speditionsunternehmens Meinolf Jacobi, Gabriele Holthaus, und dem ehemaligen Geschäftsführer der Wilhelm Eggemann Holz GmbH, Georg Laurenz, ihre Entlassungsurkunden. Gabriele Holthaus war seit dem 1. Mai 2002 als Handelsrichterin am Landgericht Bochum tätig und zuletzt Mitglied der 17. Zivilkammer unter dem Vorsitz der Vorsitzenden Richterin am Landgericht Barbara Tschentscher. Die 57-jährige gibt das Ehrenamt aus Altersgründen auf. Georg Laurenz blickt auf eine deutlich längere Amtszeit zurück: Er war 25 Jahre Handelsrichter am Landgericht Bochum und Mitglied der 13. Zivilkammer, zuletzt unter dem Vorsitz der Vorsitzenden Richterin am Landgericht Delia Roth. Der 61-jährige scheidet aus beruflichen Gründen aus, nachdem er in die Geschäftsführung eines niederländischen Logistikunternehmens berufen worden ist. Nachfolger der beiden ausgeschiedenen Handelsrichter werden der 33 Jahre alte Gunnar Lohmann-Hütte, Juniorchef der Friedrich Lohmann GmbH Werk für Spezial- und Edelstählen in Witten, und der 36-jährige Philipp Böhme, geschäftsführender Gesellschafter der Creditreform Bochum Glatzel & Böhme KG. Volker Messing Richter am Landgericht Stellvertretender Pressesprecher Wiederernennung von Peter Caprasse zum HandelsrichterVeröffentlichung vom 16.05.2011
Peter Caprasse, geschäftsführender Gesellschafter des gleichnamigen Baustoffhandelsgeschäfts mit Sitz in Bochum, ist erneut zum Handelsrichter am Landgericht Bochum ernannt worden. Der Präsident des Landgerichts, Dr. Volker Brüggemann, händigte ihm am 3. Mai 2011 die Urkunde über seine Wiederernennung aus. Der 53-jährige Unternehmer ist verheiratet, hat drei Kinder und ist seit 1990 Geschäftsführer in dem Familienbetrieb. Seit dem 15. Mai 2002 ist er als ehrenamtlicher Richter am Landgericht Bochum tätig. Derzeit ist er Mitglied der 12. Kammer für Handelssachen unter dem Vorsitz des Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Lißeck. Seine Amtszeit endet nunmehr am 14. Mai 2016. Eine erneute Wiederernennung ist möglich.
Volker Messing Richter am Landgericht stellvertretender Pressesprecher
Ergänzung der Pressemitteilung vom 17.03.2011
Veröffentlichung vom 18.03.2011
Pressemitteilung
Strafverfahren gegen Ante S. und andere wegen Betruges vor der 12. großen Strafkammer des Landgerichts Bochum -Az.: 12 KLs 1/11-
In Ergänzung der gestrigen Pressemitteilung kann ich Ihnen nunmehr auch einen Poolführer für die Bildberichterstattung der privaten Sender mitteilen:
RTL-West Ansprechpartner Tom Berger 0221 4567-6240
Der Pressesprecher des Landgerichts Talarowski Strafverfahren gegen Ante S. und andere
Strafverfahren gegen Ante S. und andere wegen Betruges vor der 12. großen Strafkammer des Landgerichts Bochum - Az.: 12 KLs 1/11 –
Veröffentlichung vom 17.03.2011
In der Presseerklärung vom 01.03.2011 ist für das vor der 12. Strafkammer des Landgerichts Bochum stattfindende Verfahren hinsichtlich der Film- und der Fotoberichterstattung mitgeteilt worden, dass ein „Pool“ gebildet werden soll.
Ich kann Ihnen nunmehr die einzelnen Pool-Führer bekannt geben:
Für die Film- und Hörfunkberichterstattung: WDR, Essen Mail: lokalzeit.ruhr@wdr.de
Telefon: Bildberichterstattung: Melanie Imenkamp 0171 1425638
Hörfunkberichterstattung: Wolfram Zbikowski 0171 8335969
für die Fotoberichterstattung: action press gmbh & co. kg Kollaustraße 64-65 22529 Hamburg Tel.: 040 554900741 E-mail: helge@actionpress.de
Volker Hartmann Bildredaktion NRW dapd nachrichten GmbH Kronprinzenstraße 82-84 40217 Düsseldorf Tel.: 0211 15926017 Fax: 0211 15926013 Mobil: 0175 1815098 E-Mail: volker.hartmann@ddp.de
WAZ - Essen Daniel Grunwald 020 18046722 E-Mail: d.grunwald@waz.de
Der Pressesprecher des Landgerichts Talarowski
Elisabeth Röttsches zur Handelsrichterin ernannt
Veröffentlichung vom 14.03.2011
Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm, Johannes Keders, hat die Geschäftsführerin der "Koethers & Röttsches Buchhandlungs- und Verlagsgesellschaft mbH", Frau Elisabeth Röttsches, zur Handelsrichterin ernannt.
Der Präsident des Landgerichts Bochum, Dr. Volker Brüggemann, händigte der 53-jährigen Unternehmerin am 03.03.2011 ihre Ernennungsurkunde aus. Ihre Amtszeit endet am 14.02.2016. Sie ist Mitglied der 13. Zivilkammer unter Vorsitz der Vorsitzenden Richterin am Landgericht Delia Roth.
Volker Talarowski Pressesprecher Friedrich Richmann als Handelsrichter ausgeschiedenDer Bochumer Unternehmer Friedrich Richmann ist aus Altersgründen aus dem Dienst als Handelsrichter beim Landgericht Bochum ausgeschieden. Der Präsident des Landgerichts, Dr. Volker Brüggemann, hat ihm Dank und Anerkennung für 23 Dienstjahre ausgesprochen. Der heute 72 Jahre alte Kaufmann war vom 15.02.1988 bis zum 14.02.2011 ehrenamtlicher Richter und während der gesamten Zeit in der 13. Zivilkammer eingesetzt, zuletzt unter dem Vorsitz der Vorsitzenden Richterin am Landgericht Delia Roth. Friedrich Richmann ist nach wie vor im Geschäftsleben aktiv. Er ist Inhaber einer der regional führenden Handelsvertretungen für die Heizung- und Sanitärbranche mit Sitz in Bochum. Seine Nachfolgerin im Richteramt am Landgericht Bochum wird Elisabeth Röttsches, Buchhändlerin und geschäftsführende Gesellschafterin der Buchhandlungs- und Verlags-GmbH „Koethers & Röttsches“ in Herne.
Volker Messing stellvertretender Pressesprecher
Pool-Bildung für die Fernseh- und Bildberichterstattung in Strafverfahren gegen Ante S. u.a.Veröffentlichung vom 01.03.2011 Strafverfahren gegen Ante S. und andere wegen Betruges Die 12. große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Bochum verhandelt ab dem 21. März 2011 in dem Verfahren 12 KLs 35 Js 141/10 gegen Ante S. und 5 weitere Angeklagte wegen des Vorwurfs des bandenmäßigen Betruges u.a.. Der Vorsitzende der 12. Großen Strafkammer, Vorsitzender Richter am Landgericht Mittrup, hat mit sitzungspolizeilicher Verfügung vom 25.02.2011 unter anderem eine Pool-Bildung für die Fernseh- und Bildberichterstattung im Sitzungssaal angeordnet. Im Einzelnen gilt demnach folgendes: I. Vergabe der Sitzplätze, Zugang mit Eingangskontrolle 1. Die Hauptverhandlung findet an allen Sitzungstagen im Saal C 240 des Landgerichtsgebäudes statt. 2. Von den im Zuhörerraum des Sitzungssaals C 240 befindlichen 101 Sitzplätzen werden die 57 Plätze in den vorderen drei Reihen für die Medienvertreter reserviert. Sie stehen nur Pressevertretern zur Verfügung, die sich beim Pressedezernenten in der von ihm gesetzten Frist als Berichterstatter für dieses Verfahren angemeldet haben und von ihm akkreditiert worden sind. 3. - 6. II. Ton-, Foto- und Filmaufnahmen 1. Im Sitzungsaal und im angrenzenden Foyer sind das Filmen, Fotografieren und die Herstellung von Rundfunkaufnahmen grundsätzlich untersagt. Hierfür geeignete Geräte dürfen mit Ausnahme der folgenden Regelung nicht in den Sitzungssaal /Foyer gebracht werden. Ton-, Foto- und Filmaufnahmen sind bis zum Beginn der Sitzung nur im Rahmen einer sogenannten Pool-Lösung gestattet. Als Pool-Führer werden jeweils zwei aus höchstens drei Personen bestehende, von den deutschen öffentlich-rechtlichen bzw. privaten Fernsehanstalten gestellte – sowie namentlich und mit sonstigen Personalien vorher ausgewiesene - Kamerateams zugelassen. Auch hinsichtlich der Radioberichterstattung werden zwei Pool-Führer zugelassen, und zwar einer aus dem Bereich der öffentlich-rechtlichen, einer aus dem Bereich der privaten Sender. Im Bereich der Fotoberichterstattung werden 3 Pool-Führer zugelassen, und zwar zwei überörtliche Agenturen und eine örtliche Agentur. Zwei Plätze sind jeweils für die Presseagenturen und die Bildagenturen vorgesehen. Die Einzelheiten der Poolführerschaft werden durch den Pressereferenten des Landgerichts ausgeschrieben. Die jeweiligen Poolführer sind verpflichtet ihr Material unverzüglich den an dem Verfahren interessierten Medien auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. Von dieser Regelung abweichende Vereinbarungen zwischen den Anstalten, Redaktionen, Agenturen und Journalisten sind nur nach vorheriger Anmeldung und Genehmigung zulässig. Ich ermächtige Herrn Vorsitzenden Richter am Landgericht Talarowski als Pressedezernenten, mich insoweit zu vertreten. 2. Handys, Laptops und ähnliche technische (Aufzeichnungs-) Geräte dürfen außerhalb der Pool-Lösung nicht mit in den Saal genommen werden. Es besteht die Möglichkeit, diese Geräte vor dem Sitzungssaal in Verwahrung zu geben. III. Presseraum Im Gebäude des Landgerichts Bochum wird Medienvertretern der Saal C 234 als Presseraum mit Arbeitsplätzen zur Verfügung gestellt. Handys und Laptops dürfen dort eingebracht und benutzt werden. In Ausführung obiger sitzungspolizeilicher Verfügung ordne ich ergänzend folgendes an: Die Bestimmung des Pools bleibt den Fernseh-/ und Radiosendern bzw. den Agenturen /Fotografen überlassen. Die „Pool-Mitglieder“ verpflichten sich, die Aufnahmen Konkurrenzunternehmen unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Ein Sender, der die entsprechenden technischen Voraussetzungen nicht erfüllt, kann nicht „Pool-Mitglied“ werden. Die Pool-Mitglieder für die Fernsehanstalten, Radiosender und die Fotoaufnahmen sind der hiesigen Pressestelle
bis zum Freitag, den 11. März 2011, 12.00 Uhr,
schriftlich oder per e-mail (pressedezernent@lg-bochum.nrw.de) mitzuteilen. Die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs.
3. Für die nicht im Rahmen der POOL-Lösung bedachten Medienvertreter werden im Sitzungssaal aufgrund der Verfügung noch 52 reservierte Plätze zur Verfügung stehen. Für die Vergabe der Sitzplätze im Sitzungssaal für die Berichterstattung über den Prozessablauf wird bis zum Ablauf des 14.03.2011 um namentliche Anmeldung der Journalisten (unter Beifügung von Telefon-Nr., Fax- Nr. und e-mail-Anschrift) gebeten, die dafür vorgesehen sind. Die Anmeldung kann entweder schriftlich oder per e-mail (pressedezernent@lg-bochum.nrw.de) erfolgen. Sollte die Zahl der angemeldeten Personen die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze überschreiten, gibt es ein Auswahlverfahren, welches insbesondere das Verbreitungsgebiet der Zeitungen und Sendeanstalten sowie die Ortsnähe der Journalisten zu berücksichtigen haben wird. Bei der Anreise ist zu berücksichtigen, dass es durch die Sicherheitsschleusen im Eingangsbereich des Gerichtsgebäudes und des Sitzungssaals zu Zeitverzögerungen kommen kann. Handys, Laptops und ähnliche technischen (Aufzeichnungs-)Geräte dürfen außerhalb der Pool-Lösung nicht mit in den Saal genommen werden. Für Rückfragen stehe ich telefonisch unter der Rufnummer 0234 967-2442 zur Verfügung. Meine Vertreter, Herrn Richter am Landgericht Messing und Herrn Vorsitzenden Richter am Landgericht van den Hövel, erreichen Sie unter 0234 967-2235 bzw. 0234 967-2440.
Bochum, den 01. März 2011 Der Pressesprecher bei dem Landgericht Volker Talarowski Vorsitzender Richter am Landgericht
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