Zeitpunkt und Dauer


Das Landgericht Bochum sucht ab dem 01.04.2026 eine engagierte Pächterin oder einen engagierten Pächter (m/w/d) für die Bewirtschaftung der Kantine im Justizzentrum Bochum. Der derzeitige Pächter hat nach über elf Jahren das Pachtverhältnis aus persönlichen Gründen gekündigt. Die Kantine im Justizzentrum ist ein gern aufgesuchter sozialer Mittelpunkt der Behörde, der von zahlreichen Behördenangehörigen wie auch Besucherinnen und Besuchern frequentiert wird.
Der Vertrag wird zunächst über eine Probezeit von einem halben Jahr abgeschlossen und kann dann unbefristet, mit beiderseitigem Kündigungsrecht, verlängert werden.


Voraussetzungen


Eine mehrjährige Erfahrung in der Gastronomie wäre wünschenswert. Sollten Sie ein Gewerbe betreiben, liegt Ihr Geschäftsfeld in bevorzugter Weise vorrangig im Betrieb von Kantinen. Sie oder einer ihrer Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen muss eine abgeschlossene Berufsausbildung als Köchin/Koch haben.


Leistungen


Für den Kantinenbetrieb steht eine funktionsfähige, komplett ausgestattete Küche zur Verfügung. Personal wird nicht gestellt. Das vom derzeitigen Pächter beschäftigte Personal sollte nach Möglichkeit nach Rücksprache mit dem derzeitigen Pächter und auf jeweiligen Wunsch der Mitarbeitenden übernommen werden. Unter Umständen kann sich eine Übernahmepflicht aus den gesetzlichen Regelungen zum Betriebsübergang ergeben.
Eine Pacht wird nicht erhoben, Betriebskosten (Wasser, Heizung, Strom) sowie die Wartung der Gebäudetechnik und der Geräte werden aus Landesmitteln übernommen, ebenso die erstmalige Ausstattung der Kantine mit Geräten (Küchenmaschinen, Koch- und Essgeschirr, Bestecke, Küchenwäsche und dergl.) und eventuell notwendige Ersatzbeschaffungen. Diese Leistungen werden unter der Voraussetzung gewährt, dass die dadurch erzielten Ersparnisse vom Pächter an den Kunden weitergegeben und die Preise sozialverträglich kalkuliert werden.

Speisenangebot und Preise


Es wird erwartet, dass mittags schmackhafte und unter ernährungsphysiologischen Gesichtspunkten gesunde und ausgewogene Gerichte angeboten werden. In der Regel sollen drei unterschiedliche Hauptgerichte angeboten werden. Eines der Gerichte soll als vegetarische Variante ausgegeben werden können. Eine Salatbar ist vorhanden und soll weiterhin genutzt werden. Darüber hinaus soll im Vormittagsbereich eine Auswahl an belegten Brötchen sowie Heiß- und Kaltgetränken und Snacks das Verpflegungsangebot erweitern.
Die Preise sollten pro Gericht für Behördenangehörige bis zu 8,50 € liegen. Zudem sollte täglich ein Gericht mit einem Preis von bis zu 5,50€ angeboten werden. Ein höherwertiges Zusatzgericht mit eigener Preisgestaltung kann nach Absprache mit der Behördenleitung unter Zustimmung des Personal- und Richterrats ebenfalls angeboten werden. Externe Besucher zahlen derzeit einen Aufschlag in Höhe von ca. 1,00 €.
Die Kunden sollen bar oder mit Karte zahlen können.
Besonderer Wert wird auf eine Speisen- und Lebensmittelauswahl sowie Nahrungszubereitung nach ernährungsphysiologischen Grundsätzen gelegt. Diese Strategie soll sich am Ziel einer gesundheitsfördernden Ernährung und nährstoffschonenden Zubereitung orientieren, eine Abwechslung und Vielfalt im Speisenplan erkennen lassen und die Verwendung von frischen und regionalen Produkten präferieren. Die DGE-Qualitätsstandards für die Betriebsverpflegung sollten als Leitlinien durchaus Einfluss auf die Gestaltung des zukünftigen Kantinenbetriebes nehmen.


Zeiten


Das Mittagessen soll arbeitstäglich (Montag bis Freitag) von 11:30 bis 14:00 Uhr angeboten werden; darüber hinaus soll in der Zeit von 7:30 bis 15:30 Uhr der Verkauf von Buffetwaren und Heiß- und Kaltgetränken erfolgen sowie - bei Bedarf - das Catering bzw. die Versorgung für Besprechungen und Veranstaltungen übernommen werden. Die Schließung der Kantine an Arbeitstagen kann nur mit Zustimmung des Verpächters erfolgen.

Kundenkreis / Anzahl der Essen


Bei dem Justizzentrum Bochum sind circa 800 Personen beschäftigt. Weiterhin steht die Kantine dem Publikum, Rechtsreferendaren, Seminarteilnehmern und sonstigen Besuchern des Justizzentrums offen. Der Gebäudekomplex ist als öffentliches Gebäude grundsätzlich für jedermann zugänglich. Der Zugang wird durch eine Zugangskontrolle gesichert.
Die Kapazität im Nutzeraufenthaltsbereich beträgt ca. 140 Sitzplätze im Innenraum zuzüglich ca. 36 Sitzplätzen auf der Terrasse. Es werden derzeit ca. 150 Mittagessen sowie 40 Salate aus der Salatbar ausgegeben. An Sitzungstagen mit umfangreicher Prozessbeteiligung kann die Nachfrage auch steigen.


Interessenbekundung / Besichtigung


Bei Interesse zum Betrieb der Kantine im Justizzentrum Bochum bitten wir Sie folgende Unterlagen möglichst bis zum 15.11.2025 an die unten genannte Stelle zu senden: a) Tabellarischer Lebenslauf b) Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Ausbildungszeugnisse, Referenzen o. ä.) c) Konzeptvorschlag (Speiseplan für zwei Wochen nebst Preisliste für belegte
Brötchen, Heiß- und Kaltgetränke) d) Eigenerklärung des Bewerbers zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben e) polizeiliches Führungszeugnis (kann nachgereicht werden) f) Kalkulation der erwarteten Einnahmen und Ausgaben g) Gesundheitszeugnis (kann nachgereicht werden)
Träger von Beschäftigungsprojekten für benachteiligte Zielgruppen stellen bitte in einem Anschreiben die Einrichtung sowie die Projektkonzeption vor und fügen die Unterlagen zu a) und b) von denjenigen Personen bei, die für die Kantine Leitungsfunktion übernehmen soll.
Danach wird mit Ihnen ggf. ein Termin für eine Objektbesichtigung vereinbart, bei dem auch inhaltliche Ideen und Erwartungen erörtert werden können.


Ihre Unterlagen richten Sie bitte an:


An den

Präsidenten des Landgerichts Bochum

Josef-Neuberger-Straße 1

44787 Bochum


Sollten Sie noch weitere Informationen benötigen, stehen Ihnen die zuständigen Ansprechpartner/innen Herr Zipplies (Telefonnummer: 0234/967 – 3537) und Frau Jacobs (Telefonnummer 0234/967 – 3506) telefonisch oder per Email unter verwaltung@lg-bochum.nrw.de gerne zur Verfügung.