Heiligabend und Silvester sind bei dem Landgericht Bochum dienstfrei.
Für unaufschiebbare Angelegenheiten ist ein Eildienst eingerichtet.
Für unaufschiebbare Angelegenheiten, die zur Zuständigkeit des Landgerichts gehören, ist der Eildienst in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- am 24.12.2024 telefonisch unter den Rufnummern 0234 967-3431 bzw. 0234 967-3229 und
- am 31.12.2024 unter den Rufnummern 0234 967-3442 bzw. 0234 967-3234 zu erreichen.