Rosenmontag ist in diesem Jahr bei dem Landgericht Bochum dienstfrei.
Für unaufschiebbare Angelegenheiten ist ein Eildienst eingerichtet.
Für unaufschiebbare Angelegenheiten, die zur Zuständigkeit des Landgerichts gehören, ist der Eildienst in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr am 03.03.2025 telefonisch unter den Rufnummern 0234 967-3526 bzw. 0234 967-3204 zu erreichen.