Rosenmontag ist bei dem Landgericht Bochum dienstfrei.

 

Für unaufschiebbare Angelegenheiten, die zur Zuständigkeit des Landgerichts gehören, ist der Eildienst in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    • telefonisch unter den Rufnummern 0234 967-3550 bzw. 0234 967-3208 zu erreichen