InhaltÖffnungszeitenSprech- und Öffnungszeiten des Landgerichts
Unser Gebäude ist für Sie während folgender Zeiten geöffnet:
montags bis freitags von 7.30 h bis 16.00 Uhr. Solange öffentliche Sitzungen stattfinden, können Sie uns besuchen. Der Eingangsbereich ist dann auch über die regelmäßigen Öffnungszeiten hinaus besetzt. Den Servicebereich erreichen Sie telefonisch während der Kernarbeitszeiten: montags bis donnerstags in der Zeit von 8:30 Uhr bis 15:00 Uhr |
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