Landgericht Bochum

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Öffnungszeiten

Sprech- und Öffnungszeiten des Landgerichts
Unser Gebäude ist für Sie während folgender Zeiten geöffnet:

montags bis freitags von 7.30 h bis 16.00 Uhr.

Solange öffentliche Sitzungen stattfinden, können Sie uns besuchen. Der Eingangsbereich ist dann auch über die regelmäßigen Öffnungszeiten hinaus besetzt.

Den Servicebereich erreichen Sie telefonisch während der Kernarbeitszeiten:

montags bis donnerstags in der Zeit von 8:30 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags in der Zeit von 8:30 Uhr bis 14:30 Uhr.


 

© Der Präsident des Landgerichts Bochum, 2012