Die Landgerichte gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Nach dem Gerichts­verfassungsgesetz sind Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit zuständig für die Entscheidungen in Zivilstreitigkeiten und Strafverfahren. Zivilrechtliche Streitigkeiten sind solche, in denen es um rechtliche Auseinandersetzungen zwischen zwei oder mehr Parteien geht, etwa aus Kauf-, Miet-, Werk- und Dienstverträgen, aus Versicherungs- und Erbschaftsangelegenheiten oder aus unerlaubten Handlungen, zu denen vor allem auch Verkehrsunfälle gehören.  

Das Landgericht Bochum ist darüber hinaus auch eine Justizverwaltungsbehörde, zu deren Aufgaben neben klassischen Personal-, Haushalts-, Organisations-, IT- und Bauangelegenheiten die Dienstaufsicht über die 5 Amtsgerichte des Landgerichtsbezirks, über die Notare, die Gerichtsvollzieher und den Ambulanten Sozialen Dienst mit den Fachbereichen Bewährungshilfe, Gerichtshilfe und Führungsaufsicht gehört.