Landgericht Bochum

Startseite | Übersicht | Impressum | RSS-Feed(s) abonnieren |

Wichtige Hinweise

Bitte beachten Sie die nachstehenden Hinweise.

Personen mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrer/innen

Personen mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer/innen, denen ein Zugang über Treppen nicht möglich ist, können über eine Rampe den Eingang Westring erreichen und sich dort über eine Rufanlage melden.

Von diesem Eingang aus können alle Gebäudeteile, die in der Etage 1 durch eine Rampe verbunden sind, auch mit einem Rollstuhl oder Kinderwagen erreicht werden. Die einzelnen Gebäudeteile sind mit behindertengerechten Aufzügen versehen. Behindertengerechte Toiletten befinden sich im Bauteil C in der 1. Etage und im Bauteil A 1. Etage.

Sicherheitsmaßnahmen und Erreichbarkeit

Von den zwei Haupteingängen zu dem Justizgebäude in Bochum (Westring 8 und Viktoriastraße 14) ist aus Sicherheitsgründen nur der Eingang Viktoriastraße 14 geöffnet (Ausnahme für Personen mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrer/innen - siehe unten).

Bitte beachten Sie besonders:

An diesem Eingang finden zur allgemeinen Sicherheit ständige Zutrittskontrollen statt. Es muss daher gegebenenfalls mit Wartezeiten gerechnet werden. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.


 

© Der Präsident des Landgerichts Bochum, 2012