Die Gnadenstelle kann strafrichterliche Entscheidungen, Geldbußen, Ordnungs- und Zwangsmittel sowie Kosten erlassen, ermäßigen, umwandeln oder ihre Vollstreckung aussetzen.
Die Kammern für Handelssachen befassen sich mit den Streitigkeiten im Bereich des Wirtschaftsrechts. Für diesen Aufgabenbereich treten sie an die Stelle der Zivilkammern.